KAV - Logo mit den Buchstaben KAV und dem Schriftzug Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz, die in einem modernen, schlichten Schriftstil in schwarz, grau und rot  gehalten sind

Wir über uns


Der Kommunale Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e. V. (KAV RP) ist der Verband der kommunalen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz. Unsere Mitglieder sind alle rheinland-pfälzischen Städte, Landkreise, Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und Sparkassen. Hinzu kommen kommunale Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen, Nahverkehrsunternehmen und Krankenhäuser sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit kommunalen Aufgaben.

Unser Verband hat aktuell rund 510 Mitglieder, die insgesamt ca. 140.000 Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende beschäftigen. Hinzu kommen zahlreiche Ortsgemeinden, die die Mitgliedschaft erworben haben, sowie Gastmitglieder, die über 8.000 weitere Beschäftigte haben, ohne unmittelbar an kommunale Tarifverträge gebunden zu sein.

Die gemeinsamen Arbeitgeberinteressen nimmt der KAV RP in der Tarifpolitik für seine Mitglieder wahr, aber auch indem er den Kontakt und den Austausch mit dem Land, seinen Ministerien und Behörden pflegt und seine Vorstellungen und Erfahrungen in politische Entscheidungsprozesse einbringt. In der Tarifpolitik bringt der KAV RP, soweit er nicht selbst landesbezirkliche Tarifverträge verhandelt und abschließt, die Interessen seiner Mitglieder in die Willensbildung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ein. Dieser tarifpolitischen Spitzenorganisation hat sich der KAV RP wie die kommunalen Arbeitgeberverbände in den anderen Bundesländern freiwillig angeschlossen.

Im Tagesgeschäft unterstützt der Verband seine Mitglieder durch Beratungsleistungen, Informationen im verbandseigenen Rundschreibenservice und die Prozessvertretung der Mitglieder vor den Arbeits- und Sozialgerichten. In Arbeitsstreitigkeiten umfasst die Prozessvertretung des Verbandes alle Instanzen einschließlich des Bundesarbeitsgerichts. Außerdem unterstützt der Verband seine Mitglieder in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, soweit es nicht auch um Beamtinnen und Beamte geht.

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