Satzung / Aufgaben

Aufgaben des Verbandes

Der KAV RP ist als eingetragener Verein organisiert. Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der kommunalen Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz zu wahren. Verwurzelt im Hier und Jetzt und bereit für Morgen – der Verband und seine Mitglieder gehen ihren Weg gemeinsam.

Im Verband organisieren sich tarifgebundene Mitglieder und tarifungebundene Gastmitglieder. Der KAV RP bekennt sich zur Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften und betrachtet die tarifautonome Aushandlung und Festlegung von kollektiven Arbeitsbedingungen als wichtige Errungenschaft und als zentrales Anliegen seiner Mitglieder.

Dialog und Gestaltung durch alle und für alle prägen unser Handeln. Die Willensbildung innerhalb des Verbandes folgt demokratischen Grundsätzen. Die Gesamtheit der Mitglieder kommt in aller Regel im Turnus von zwei Jahren zur Mitgliederversammlung zusammen. Das Gremium hat insbesondere die Aufgabe, den Vorstand zu wählen und mit der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt des Verbandes darüber zu bestimmen, wie das Geld, das die Mitglieder mit ihren Beiträgen zur Verfügung stellen, verwendet werden soll.

Aus seiner Wahl durch die Mitgliederversammlung leitet der Vorstand die Ausübung seiner Kompetenzen ab, die er nach der Satzung wahrzunehmen hat. In regelmäßigen Sitzungen berät und entscheidet der Vorstand insbesondere über die Tarifpolitik des Verbandes, die Positionierung des Verbandes zu wichtigen arbeits- und sozialpolitischen Themen, aber auch über innerverbandliche Fragen wie die Grundsätze und Einzelfälle bei der Aufnahme neuer Mitglieder und Gastmitglieder.

Die Einzelheiten regelt die Satzung, die sich der Verband gegeben hat.